Verwendung von Geldspenden
Spenden werden beispielsweise verwendet für in Notfälle geratene Einzelpersonen.
In der Regel nach folgendem Prinzip:
Der Flüchtling wendet sich mit seinem Problem an seine zuständige Sozialarbeiterin vom Sozialdienst des Landratsamtes, die sein Anliegen prüft und an uns weiterleitet. Der Vorstand es AK Asyl berät und entscheidet dann über die Vergabe des Geldes.
Das kann z.B. Beihilfe sein für:
- Passbeschaffung
- Fahrtkosten
- Finanzierung von Deutsch- und Integrationskursen
- medizinisch notwendigen Bedarf, der nicht vom Asylbewerberleistungsgesetz - abgedeckt wird, z.B. orthopädische Hilfsmittel, Brillen, Hörhilfen, Medikamente.
- Freizeitaktivitäten für Flüchtlinge, Musik, Sport, bildender Kunst
- Projekten zur Integration
- Ausflügen, Festen und ähnlichem.
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Arbeitskreis Asyl Schwäbisch Gmünd e.V.
Kreissparkasse Ostalb
IBAN: DE68 6145 0050 0805 0697 58