Verwendung von Geldspenden
Spenden werden beispielsweise verwendet für in Notfälle geratene Einzelpersonen.
In der Regel nach folgendem Prinzip:
Der Flüchtling wendet sich mit seinem Problem an seine zuständige Sozialarbeiterin vom Sozialdienst des Landratsamtes, die sein Anliegen prüft und an uns weiterleitet. Der Vorstand es AK Asyl berät und entscheidet dann über die Vergabe des Geldes.
Das kann z.B. Beihilfe sein für:
- Passbeschaffung
- Fahrtkosten
- Finanzierung von Deutsch- und Integrationskursen
- medizinisch notwendigen Bedarf, der nicht vom Asylbewerberleistungsgesetz - abgedeckt wird, z.B. orthopädische Hilfsmittel, Brillen, Hörhilfen, Medikamente.
Außerdem unterstützen wir Gruppen, wie die Frauengruppe an der GU sowie die AGs, die sich aus dem AK Asyl gebildet haben bei
- Freizeitaktivitäten für Flüchtlinge, Musik, Sport, bildender Kunst
- Projekten zur Integration
- Bedarf des Weltcafés
- Ausflügen, Festen und ähnlichem.
Neben Geldmitteln können Sie auch bedarfsorientiert Sachmittel spenden. Derzeit haben wir keine Lagermöglichkeit von Sachspenden. Fragen Sie daher gezielt nach und/ oder entnehmen Sie den aktuellen Bedarf unserer Homepage. Bitte beachten Sie auch die Plattform http://heldenverbinden.net
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Arbeitskreis Asyl Schwäbisch Gmünd e.V.
Kreissparkasse Ostalb
IBAN: DE68 6145 0050 0805 0697 58